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29. Juli 2019

Stechuhr 4.0 – Keine Angst vor der Arbeitszeitfassung!

Am 14. Mai 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, dass zukünftig alle Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen müssen. Dies geschieht zum Schutz der Gesundheit und zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften wie beispielsweise Ruhepausen. Es ist zu erwarten, dass der Gesetzgeber das europäische Recht schnellstmöglich in nationales Recht überführt und somit die Zeiterfassung für alle Unternehmen verpflichtend wird. 

Bedeutet das etwa eine Rückkehr zur Stechuhr, zu mehr Verwaltungsaufwand und Kosten? – Nein, im Gegenteil! Nutzen Sie die Potenziale!

Wir entwickeln speziell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Lösungen, die gleichermaßen komfortabel in der Bedienung, kostensparend und
zukunftsorientiert sind: 

Erfassen Sie z. B. Arbeitszeiten unabhängig vom Aufenthaltsort Ihrer Beschäftigten per App oder nutzen Sie automatische Erinnerungen zur Einhaltung gesetzlicher und/oder tarifvertraglicher Bestimmungen. Planen Sie den Einsatz Ihres Personals nach dessen Verfügbarkeit und Fähigkeiten passgenau zu Ihren Aufträgen. Wir entwickeln Lösungen, von denen alle in Ihrem Unternehmen profitieren werden!

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen und kostenlosen Beratungstermin mit uns!

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen.